Pathologie – ein Dienst am Lebenden
- Der Pathologe bleibt für die meisten Menschen „unsichtbar“. Er steht nicht in direktem Kontakt mit dem Patienten sondern ist Gesprächspartner des Klinikers und des niedergelassenen Arztes. Dies mag ein Grund für den Irrtum sein, der Pathologe sei ausschließlich mit Leichenöffnungen beschäftigt oder werde – nach amerikanischem Vorbild – bei der Aufklärung von Mordfällen hinzugezogen. Tatsächlich ist das Gutachten des Pathologen in vielen Fällen Bestandteil der Kranken- und Heilungsgeschichte eines Patienten. Die Pathologie ist also – anders als ihr Ruf – vor allem ein Dienst am Lebenden.
- Dennoch ist und bleibt die Durchführung von Autopsien eine wichtige Aufgabe des Pathologen. Die wissenschaftlich-diagnostische Leichenöffnung dient der Aufklärung unklarer klinischer Krankenverläufe. Denn durch den Vergleich der Krankheitssymptome mit entsprechenden Organveränderungen können nicht nur die Todesursache bestimmt, sondern auch neue Erkenntnisse für den behandelnden Arzt und die Medizin gewonnen werden. Zwar ist heute die Entdeckung einer noch unbekannten Krankheit selten geworden – aber die Erinnerung daran, dass AIDS im Sektionssaal entdeckt wurde sollte genügen, um der Notwendigkeit pathologisch-anatomischer Untersuchungen Nachdruck zu verleihen.
- Die Bestimmung von Todesursachen macht heute nur noch in etwa 2% der pathologischen Tätigkeit aus. Anders als in den USA wird in Deutschland streng zwischen pathologischer Anatomie und Gerichtsmedizin unterschieden. Der Pathologe untersucht ausschließlich unklare Todesfälle aus medizinischer Sicht. Besteht Grund zur Annahme, dass der Tod durch eine Fremdeinwirkung eingetreten ist, wird sofort die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.